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   BVerwG, 30.04.1981 - 4 B 54.81   

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https://dejure.org/1981,10820
BVerwG, 30.04.1981 - 4 B 54.81 (https://dejure.org/1981,10820)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1981 - 4 B 54.81 (https://dejure.org/1981,10820)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1981 - 4 B 54.81 (https://dejure.org/1981,10820)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Genehmigungsfähigkeit einer Reitüberdachung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1981 - 4 B 54.81
    Das Berufungsurteil beruht nicht auf einer Abweichung von den Urteilen des Senats vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - (BVerwGE 32, 31) und vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 65.69 - (BayVBl. 1973, 617): Der Senat hat gerade in dem erstgenannten Urteil darauf hingewiesen, daß - trotz der Ungültigkeit des § 24 Abs. 2 und Abs. 3 BauNVO a.F. (nämlich mangels Ermächtigung durch § 2 Abs. 10 BBauG a.F.) - die Grundsätze der Baunutzungsverordnung bei der Anwendung des § 34 zu berücksichtigen seien (a.a.O. S. 35 unten), weil die Baunutzungsverordnung eine sachverständige Konkretisierung der bei § 34 BBauG a.F. zu beachtenden Plannngsgrundsätze enthalte, so daß sie - gerade wegen des Zusammenhangs zwischen § 34 und § 1 BBauG a.F. - als "Richtlinie" herangezogen werden könne.
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 65.69

    Bestimmung der Unbedenklichkeit eines Vorhabens nach der vorhandenen Bebauung;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1981 - 4 B 54.81
    Das Berufungsurteil beruht nicht auf einer Abweichung von den Urteilen des Senats vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - (BVerwGE 32, 31) und vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 65.69 - (BayVBl. 1973, 617): Der Senat hat gerade in dem erstgenannten Urteil darauf hingewiesen, daß - trotz der Ungültigkeit des § 24 Abs. 2 und Abs. 3 BauNVO a.F. (nämlich mangels Ermächtigung durch § 2 Abs. 10 BBauG a.F.) - die Grundsätze der Baunutzungsverordnung bei der Anwendung des § 34 zu berücksichtigen seien (a.a.O. S. 35 unten), weil die Baunutzungsverordnung eine sachverständige Konkretisierung der bei § 34 BBauG a.F. zu beachtenden Plannngsgrundsätze enthalte, so daß sie - gerade wegen des Zusammenhangs zwischen § 34 und § 1 BBauG a.F. - als "Richtlinie" herangezogen werden könne.
  • BVerwG, 27.11.1978 - 4 B 120.78

    Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1981 - 4 B 54.81
    Soweit die Beschwerde meint, das Gericht habe zumindest zur Härteklausel des § 31 Abs. 2 Nr. 3 BBauG Stellung nehmen müssen, weil die Beseitigungsverfügung die Existenz des Klägers bedrohe, bezieht sich das nur auf die materiellrechtliche Auffassung des Berufungsgerichts; jedoch sei klarstellend darauf hingewiesen, daß das Vorliegen einer beachtlichen Härte nach der Rechtsprechung des Senats nicht damit begründet werden kann, daß der Betroffene die dem Bebauungsplan widersprechende Anlage ohne Genehmigung bereits ausgeführt hat und die Beseitigung der Anlage für ihn mit beträchtlichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre (Beschluß vom 27. November 1978 - BVerwG 4 B 120.78 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 17).
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